Allgemeine Einkaufsbedingungen

1. Sämtliche Bestellungen, die wir, die Lecapell GmbH, gegenüber dem Lieferanten abgeben, erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Lieferanten oder sonstige Bedingungen gelten nur dann, wenn wir diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.  Der Lieferant nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass wir allen in seiner Auftragsbestätigung vorkommenden Bestimmungen widersprechen und dass die faktische Annahme der Lieferung kein Akzeptieren der Bestimmungen der Auftragsbestätigung bedeutet; der Lieferant ist in Kenntnis, dass seine Lieferung von uns als Annahme der Einkaufsbedingungen gewertet wird.

2. Bestellungen und Aufträge sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich durch dazu befugte Vertreter erteilt wurden, wobei auch Bestellungen per E-Mail oder Telefax als schriftlich angesehen werden; mündliche oder telefonische Bestellungen ohne nachfolgende schriftliche Bestätigung sind unwirksam.

3. Zu jeder Bestellung erbitten wir binnen 3 Werktagen ab Zugang eine Auftragsbestätigung mit verbindlichen Preisen, soweit diese nicht in der Bestellung bereits angeführt sind. Wenn eine Preisvorschreibung nicht durch uns vorgenommen werden konnte, bedürfen die in der Auftragsbestätigung genannten Preise unserer schriftlichen Bestätigung. Erfolgt die Auftragsbestätigung nicht binnen 3 Werktagen ab Zugang der Bestellung, sind wir berechtigt die Bestellung jederzeit zu widerrufen. Annahme der Lieferung ohne schriftliche Bestätigung der Preise bedeutet kein Akzeptieren dieser Preise; alle Preise sind ohne Ausnahme Fixpreise, welche auch durch nachträglich eingetretene Währungsänderungen bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen nicht zu unserem Nachteil abgeändert werden können.

4. Festgelegte Liefertermine sind vom Lieferanten auf jeden Fall einzuhalten, Lieferfristen werden ausgehend vom Tag der Absendung der Bestellung berechnet; wird die Einhaltung eines vereinbarten Liefertermins oder einer Lieferfrist dem Lieferanten unmöglich, so hat er dies rechtzeitig anzuzeigen. Ungeachtet dieser Anzeige sind wir berechtigt, unbeschadet weitergehender zusätzlicher Ansprüche nach unserer Wahl vom Auftrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; wir sind dann auch berechtigt, Ersatzlieferung von dritter Seite zu beschaffen und den Lieferanten mit dem Differenzschaden zu belasten, ohne dass dem Lieferanten eine Einwendung gegen die Höhe des Kaufpreises der Ersatzlieferung zustände. Müssen Sendungen durch Verschulden des Lieferanten beschleunigt zugestellt werden, so gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu seinen Lasten. Die Annahme einer verspäteten Lieferung oder Leistung bedeutet keinen Verzicht auf die uns daraus zustehenden Ersatzansprüche.

5. Sämtliche Lieferungen haben fracht- und packungsfrei zu erfolgen; alle dafür anfallenden Kosten und Spesen sind im Verkaufspreis inbegriffen. Das Eigentum geht erst bei Erhalt und Annahme der Ware auf uns über. Das Transportrisiko trägt der Absender; erklären wir uns im Einzelfall ausdrücklich schriftlich einverstanden, dass wir das Transportrisiko übernehmen, so ist der Absender der Ware verpflichtet, gegenüber dem Frachtführer alle Ersatzansprüche wegen Verlustminderung, Beschädigung der Ware und dergleichen sofort zu stellen und uns diese Ansprüche unverzüglich abzutreten. In solchen Fällen sind Warensendungen vom Absender auf seine Kosten zu versichern, falls wir nicht davon im Einzelfall Abstand nehmen oder die Versicherung selbst übernehmen. Sämtliche Emballagen und sonstige Verpackungsmaterialien sind im Kaufpreis inbegriffen und können von uns unter Abzug des gesamten Belastungswertes zurückgestellt werden; eine Abnützungsgebühr wird nicht vereinbart. Lieferungen werden nur mit ordnungsgemäßem Lieferschein, der unsere Artikelnummern ausweist, angenommen.

6. Die Überprüfung der Ware im Sinne des § 377 UGB erfolgt am jeweiligen Lieferort und beschränkt sich dabei auf Mängel, die offen erkennbar sind, wie z.B. Verpackungsfehler, Transportschäden, Falschlieferungen, Mehr- oder Minderlieferungen. Derartige Mängel werden wir dem Lieferanten innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung melden. Darüber hinaus besteht – soweit gesetzlich nicht zwingend anders angeordnet – keine Pflicht zur unverzüglichen Überprüfung der Lieferung/Leistung bei Übergabe und zur diesbezüglichen kaufmännischen Mängelrüge.

7. Die Zahlungsfrist beginnt erst ab vollständiger Leistungserbringung und Rechnungseingang bei uns zu laufen. Bei Lieferung vor dem vereinbarten Termin beginnt die Frist jedoch frühestens mit dem ursprünglich vereinbarten Termin. Wir bezahlen die übernommenen Lieferungen oder Leistungen, wenn nicht anders vereinbart, binnen 30 Tagen abzüglich 3% Skonto oder binnen 60 Tagen netto. Sollten wir mit bestehenden Zahlungsverpflichtungen – aus welchen Gründen auch immer – in Verzug sein, so kann der Lieferanten höchstens 4% Verzugszinsen jährlich von uns verlangen. Darüberhinausgehende Zinsforderungen – aus welchem Rechtsgrund auch immer – können vom Lieferanten nicht geltend gemacht werden. Die Aufrechnung des Lieferanten gegen Forderungen unsererseits sowie die Abtretung von Forderungen des Lieferanten gegenüber uns an Dritte ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig. Wir sind aber jedenfalls berechtigt, unsere Gegenforderungen mit Forderungen des Lieferanten aufzurechnen.

8. Falls in einem Einzelvertrag mit dem Lieferanten nicht anders vertraglich festgelegt, leistet der Lieferant für die bestellkonforme Ausführung der Lieferung bzw. Leistung, für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, für dem neuesten Stand der Technik entsprechende Ausführung, für Verwendung von einwandfreiem Material, für die Einhaltung des Supplier Quality Manual und des Supplier Code of Conduct, für alle zugesicherten Eigenschaften und für die Freiheit der Lieferung von Rechten Dritter bei beweglichen Sachen 24 Monate und bei unbeweglichen Sachen oder Sachen, die zum Einbau in oder zur Verwendung mit unbeweglichen Sachen bestimmt sind, 36 Monate Gewähr.

9. Wir haben im Gewährleistungsfall das Recht, dem Lieferanten jede diesen Bedingungen nicht entsprechende Lieferung auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen oder rückzuliefern, kostenlosen Ersatz zu verlangen, bzw. sämtliche andere uns nach Gesetz zustehenden Gewährleistungsansprüche, insbesondere Preisminderung und Wandlung, geltend zu machen, unbeschadet unserer weitergehenden Ansprüche auf Schadenersatz; im Falle der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen obliegt die Beweislast, dass kein Verschulden des Lieferanten vorliegt, ausschließlich dem Lieferanten.

10. Soweit nicht gesetzlich eine verschuldensunabhängige Haftung bestimmt ist, besteht die Schadenersatzpflicht des Lieferanten, wenn ihn ein Verschulden an dem von ihm verursachten Schaden trifft. Zudem haftet er für das Verschulden seiner Sublieferanten und deren Vorlieferanten wie für eigenes Verschulden.

11. Muster, Modelle, Stanzeisen, Werkzeuge, Normen und sonstige Behelfe bleiben unser ausdrückliches Eigentum, über das wir jederzeit frei verfügen können. Diese Behelfe dürfen lediglich zur Ausführung unserer Aufträge verwendet und dritten Personen weder zugänglich gemacht noch überlassen werden.

12. Eigentumsvorbehalte des Lieferanten werden von uns nicht anerkannt.

13. Eine Vertragsanfechtung durch den Lieferanten wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.

14. Der Lieferant verpflichtet sich, unsere Bestellungen streng vertraulich zu behandeln und hinsichtlich Datensicherheit, gemäß Artikel 32 der Datenschutzgrundverordnung geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten; im Falle eines Verstoßes sind wir unbeschadet weiterer Ansprüche zum Widerruf der Bestellung berechtigt.

15. Informationen zum Datenschutz finden sich in unserer unter https://www.lecapell.com/datenschutzerklaerung gesondert abrufbaren Datenschutzerklärung.

16. Als Erfüllungsort und Zahlungsort gilt, soweit in der Bestellung nicht anders angeordnet, unsere Unternehmensadresse in Waizenkirchen als vereinbart.

17. Für die Auslegung von Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen bzw. des zwischen dem Lieferanten und uns abgeschlossenen Vertrages ist österreichisches Recht anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.

18. Gerichtsstand ist Grieskirchen.